Objekte prüfen

Ablesen, ohne in die Wohnung zu gehen.

Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler müssen aus der Ferne ablesbar sein. Für ältere Geräte endet die Frist am 31. Dezember 2026. Wir prüfen Ihre Objekte und sagen Ihnen, was fehlt. Dazu Rauchwarnmelder, Strom und Gas.

  • Ein Ansprechpartner für alle Objekte
  • Wir prüfen, Sie entscheiden je Objekt
  • Keine Verpflichtung

Zwei Arten abzulesen. Eine läuft 2026 aus.

Heizkostenverteiler sind die kleinen Geräte am Heizkörper. Sie zählen, wie viel jede Wohnung heizt. Warmwasserzähler zählen das warme Wasser. Neue Geräte müssen seit Dezember 2021 aus der Ferne ablesbar sein. Ältere müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder getauscht werden.

Ablesen in der Wohnung

  • Jemand muss in jede einzelne Wohnung.
  • Mieter müssen für den Termin da sein.
  • Den Verbrauch sehen Mieter erst mit der Abrechnung.
  • Ohne Fernablesung dürfen Mieter kürzen, spätestens ab 2027.

Ablesen aus der Ferne

  • Niemand muss dafür in die Wohnung.
  • Mieter bekommen jeden Monat ihren Verbrauch.
  • Ab Dezember 2022 eingebaut: Auch ein anderer Dienst kann ablesen.
  • Den digitalen Schlüssel bekommt der Eigentümer ohne Aufpreis.
Frist für ältere Geräte
31.12.2026
Verbrauch für Mieter bei Fernablesung
jeden Monat
Kürzung, wenn Technik oder Info fehlt
3 Prozent

Vier Themen, ein Ansprechpartner.

Heizung und Warmwasser

Wir prüfen je Objekt, welche Geräte hängen und wer abliest. Wir lesen den Vertrag mit Ihrem Ablesedienst: Laufzeit und Kündigungsfrist. Fehlt bis Ende 2026 etwas, holen wir Angebote für die Umrüstung ein.

  • Liste der Geräte je Objekt
  • Vertrag mit dem Ablesedienst geprüft
  • Angebote von mehreren Ablesediensten

Verbrauch jeden Monat

Wird aus der Ferne abgelesen, bekommen Mieter jeden Monat ihren Verbrauch. Mit Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr. Wir prüfen, ob Ihr Ablesedienst das liefert. Fehlt die Info, dürfen Mieter ihren Anteil kürzen.

  • Kommt die Info jeden Monat?
  • Steht der Vergleich mit Vormonat und Vorjahr drin?
  • Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind in allen 16 Bundesländern Pflicht. Wer einbaut und wer sie prüft, regelt jedes Land selbst. Wir klären das für jedes Objekt.

Beispiel Niedersachsen: Der Eigentümer baut ein. Für den Betrieb sorgen die Mieter. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt das.

  • Welche Regel gilt, je Bundesland
  • Wer prüft: Sie oder die Mieter
  • Angebote für Einbau und Wartung

Strom und Gas

Jedes Objekt hat eigene Verträge und eigene Fristen. Wir tragen jeden Zähler in eine Liste, mit Adresse und Frist. Wir fassen die Objekte in einem Vertrag zusammen. Und wir melden uns vor jeder Frist.

  • Eine Liste aller Zähler, mit Adresse und Nummer
  • Wir melden uns vor jeder Frist
  • Ein Vertrag für alle Objekte
  • Ein Ansprechpartner für alles
  • Weniger Arbeit bei Wechsel und Abrechnung

Stromsteuer zurück? Bei Ihnen in der Regel nicht.

Die Erstattung der Stromsteuer gilt für Betriebe, die Strom selbst für Herstellung, Bau oder Landwirtschaft verbrauchen. Verwaltete Wohn- und Gewerbeobjekte fallen nicht darunter. Ihr Hebel ist ein Vertrag für alle Objekte. Und keine verpasste Frist.

So gehen wir vor.

  1. Erster Blick

    Sie
    schicken eine Liste Ihrer Objekte, mehr nicht.
    Wir
    sehen uns das an und melden uns bei Ihnen.
    Ergebnis
    eine klare Aussage, wo etwas fehlt.
  2. Prüfung je Objekt

    Sie
    beantworten Rückfragen und schicken, was Sie haben.
    Wir
    prüfen Geräte, Ablesung, Rauchwarnmelder, Strom und Gas.
    Ergebnis
    eine Liste: was bis wann zu tun ist.
  3. Angebote

    Sie
    sagen, wofür Sie Angebote wollen.
    Wir
    holen Angebote bei mehreren Anbietern ein und vergleichen sie.
    Ergebnis
    Angebote, die Sie annehmen können oder nicht.
  4. Umsetzung und Fristen

    Sie
    entscheiden je Objekt und unterschreiben, wenn es passt.
    Wir
    behalten jede Frist im Blick und melden uns rechtzeitig.
    Ergebnis
    jemand, der alle Termine kennt.

Was beim ersten Blick hilft.

Es muss nicht alles da sein. Was fehlt, suchen wir mit Ihnen zusammen.

  • Objektliste mit Adressen und Zahl der Wohnungen
  • Letzte Heizkostenabrechnung je Objekt
  • Vertrag mit dem Ablesedienst
  • Was Sie über die Rauchwarnmelder wissen
  • Strom- und Gasrechnungen, auch für den Allgemeinstrom
  • Vollmacht oder Beschluss der Eigentümer, falls vorhanden

Fangen Sie mit einer Liste an.

Schicken Sie uns Ihre Objekte per Mail. Oder rufen Sie an. Wir melden uns und sagen, wie es weitergeht.

  • Keine Verpflichtung
  • Ihre Verträge bleiben, wie sie sind
  • Sie entscheiden je Objekt