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Stromsteuer: Was könnte zurückkommen?

Was für ein Betrieb sind Sie?

Beispiel: Produzierendes Gewerbe, 250.000 kWh im Jahr

bis zu 4.750 € im Jahr, Richtwert

zurück pro Jahr. Richtwert nach § 9b StromStG, keine Zusage.

250.000 kWh × 2,00 ct − 250 € Selbstbehalt

Gilt für Strom, den Ihr Betrieb selbst verbraucht, ohne E-Autos. Es entscheidet das Hauptzollamt, den Antrag stellt ein Fachpartner, nicht Frindz.

kWh

Steht auf der Stromrechnung. Mehrere Standorte? Alle zusammenzählen. Gas prüfen wir direkt aus Ihrer Rechnung.

Kostenlos prüfen lassen
  • Prüfung kostenlos
  • Ohne Verpflichtung
  • Sie müssen nicht wechseln
So rechnen wir
  • Jahresverbrauch250.000 kWh
  • Entlastung nach § 9b2,00 ct je kWh
  • Ergibt5.000,00 €
  • Selbstbehalt je Jahrminus 250 €
  • Bleiben4.750,00 €

Strom, den Sie an andere weitergeben, zählt nicht. Der Betrag gilt je Kalenderjahr. Heute zahlen Sie bei diesem Verbrauch rund 5.125 € Stromsteuer im Jahr.

Was zählt, hängt von Ihrem Betrieb ab.

Hausverwaltungen

Jedes Objekt hat seinen eigenen Versorger, seine eigene Laufzeit, seinen eigenen Kündigungstermin. Ab dreißig Objekten hat das keiner mehr im Kopf. Und die Verträge verlängern sich von selbst.

Wir tragen jeden Zähler in eine Liste, mit Adresse und Frist. Wir fassen alle Objekte in einem Vertrag zusammen. Und wir behalten jeden Termin im Blick. Sie haben einen Ansprechpartner und geben die Arbeit ab.

  • Eine Liste aller Zähler, mit Adresse und Nummer
  • Wir melden uns vor jeder Frist
  • Ein Vertrag für alle Objekte
  • Ein Ansprechpartner für alles
  • Weniger Arbeit bei Wechsel und Abrechnung
  • Dazu prüfen wir Ablesung und Rauchwarnmelder
Mehr für Hausverwaltungen

Gewerbe und Mittelstand

Der Stromvertrag hat sich still verlängert. Weil an einem Dienstag keiner Zeit hatte, drei Angebote zu vergleichen.

Wir lesen Ihre Rechnung: Laufzeit, Kündigungsfrist, Netzentgelte, Steuern. Dann vergleichen wir Ihren Preis mit dem Markt. Gibt es etwas Besseres, machen wir den Wechsel. Ihr Aufwand: eine Rechnung hochladen.

  • Prüfung kostenlos
  • Angebote für Strom und Gas im Vergleich
  • Laufzeit und Kündigungsfrist im Blick
  • Netzentgelte und Steuern geprüft
  • Wechsel ohne Arbeit für Sie
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Industrie

Bei Ihnen entscheidet nicht der Tarif. Sondern der Tag, an dem eingekauft wurde.

Wir schauen, wann Sie wie viel Strom ziehen. Das nennt man Lastgang. Wir prüfen die Netzentgelte, vor allem Leistungspreis und Sonderregeln. Wir klären, ob Sie Stromsteuer zurückbekommen können. Und wir legen mit Ihnen fest, wie Sie einkaufen: alles auf einmal zum Festpreis, in Scheiben (Tranchen) oder laufend (Portfolio). Je nachdem, wie viel Preisrisiko Sie tragen wollen. Dann holen wir Angebote bei mehreren Versorgern ein.

  • Stromsteuer zurück, Antrag über einen Fachpartner
  • Lastgang lesen: wann Sie wie viel ziehen
  • Einkauf: Festpreis, in Scheiben oder laufend
  • Angebote von mehreren Versorgern
  • Netzentgelte senken, wo es geht
Kostenlos prüfen lassen

Drei Teile, und das Angebot zeigt nur einen.

Der Versorger nennt Ihnen nur den Teil, den er selbst bestimmt. Die zwei anderen Teile stehen weiter unten auf der Rechnung. Die prüft kaum jemand. An allen dreien lässt sich etwas tun. Nur jeweils anders.

Einkauf beim Versorger

40 bis 55 Prozent

Was der Versorger am Markt für den Strom zahlt. Dazu sein Aufschlag. Hier hilft der Vergleich: mehrere Angebote, der richtige Kaufzeitpunkt, der passende Vertrag.

Netzentgelte und Zähler

25 bis 35 Prozent

Die Gebühr fürs Stromnetz und den Zähler. Auf der Rechnung heißt sie Netzentgelt. Der Staat gibt die Höhe vor, aber nicht für jeden gleich. Wie gemessen und abgerechnet wird, macht den Unterschied. Misst Ihr Zähler laufend, lohnt ein zweiter Blick.

Steuern, Abgaben, Umlagen

15 bis 25 Prozent

Stromsteuer, die Abgabe an die Gemeinde und gesetzliche Umlagen. Hier gibt es Geld zurück. Manche Betriebe bekommen einen Teil der Stromsteuer erstattet. Für andere lassen sich einzelne Umlagen begrenzen.

Die Anteile gelten für Gewerbe bis 100.000 kWh im Jahr ohne Leistungsmessung (Standardlastprofil), netto. Quelle: Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2025, von uns umgerechnet. Ab 100.000 kWh mit Leistungsmessung sieht es anders aus: Dort macht der Einkauf 55 bis 90 Prozent aus. Bei Ihnen kann es abweichen.

Von der Rechnung zum Angebot in fünf Schritten.

Nach jedem Schritt entscheiden Sie, ob es weitergeht.

  1. Erster Blick, kostenlos

    Sie
    laden eine Rechnung hoch oder beantworten wenige Fragen.
    Wir
    melden uns meist innerhalb eines Werktags und sagen, ob sich eine Prüfung lohnt.
    Ergebnis
    eine klare Aussage, ob es weitergeht.
  2. Wir prüfen Ihre Unterlagen

    Sie
    beantworten Rückfragen, mehr nicht.
    Wir
    prüfen Verbrauch, Zähler, Verträge, Laufzeit, Netzentgelte und die Stromsteuer.
    Ergebnis
    das ganze Bild: was Sie für Strom und Gas zahlen, und warum.
  3. Das Ergebnis: was drin ist

    Sie
    lesen ein kurzes Ergebnis und entscheiden.
    Wir
    schreiben auf, wo Geld zurückkommen kann, wo Sie sparen können, und wo nicht.
    Ergebnis
    Zahlen und Ihre Wahl, klar aufgeschrieben.
  4. Angebote einholen

    Sie
    geben uns grünes Licht, Angebote einzuholen.
    Wir
    holen Angebote bei mehreren Versorgern ein, vergleichen sie und empfehlen eines.
    Ergebnis
    ein Angebot, das Sie annehmen können oder nicht.
  5. Wechsel und Betreuung

    Sie
    unterschreiben, wenn es passt.
    Wir
    kümmern uns um Wechsel, Kündigung und Fristen. Und melden uns, bevor der nächste Einkauf ansteht.
    Ergebnis
    ein Vertrag, der zu Ihnen passt, und jemand, der die Termine kennt.

Bis Schritt drei zahlen Sie nichts. Danach auch nicht: Kommt ein Vertrag zustande, bezahlt uns der Versorger.

Eine Rechnung reicht für den Anfang.

Machen Sie ein Foto von Ihrer letzten Jahresabrechnung, Strom oder Gas. Oder nehmen Sie das PDF. Den Rest lesen wir heraus.

  1. 1Sie schicken eine Rechnung.
  2. 2Wir prüfen sie, kostenlos.
  3. 3Sie bekommen das Ergebnis schriftlich.
  • Keine Verpflichtung
  • Ihr Vertrag bleibt, wie er ist
  • Ergebnis auch, wenn nichts zu holen ist

Strom und Gas zusammen? Beide Rechnungen dürfen mit, dazu Verträge, Zählerlisten und Netzabrechnungen. Als PDF, JPG, PNG, XLSX oder CSV. Ihre Mail liegt in unserem Postfach bei IONOS in Deutschland. Nach der Prüfung löschen wir Mail und Unterlagen, wenn kein Auftrag folgt. Ein Upload direkt hier kommt bald.

Wer wir sind, und wer uns bezahlt.

Sie geben uns Ihre Rechnung. Dafür braucht es Vertrauen. Das entsteht nicht durch große Zahlen. Sondern dadurch, dass Sie vorher Bescheid wissen. Was passiert? Wer macht es? Wer bezahlt es?

Sie sehen jeden Schritt, bevor er passiert.

Nach dem Hochladen bekommen Sie eine Bestätigung: Das haben Sie uns geschickt. Innerhalb eines Werktags sagen wir, ob sich eine Prüfung lohnt. Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich, mit Zahlen. Auch da, wo nichts zu holen ist. Kein Angebot geht an einen Versorger, bevor Sie es freigeben. Kein Vertrag ohne Ihre Unterschrift.

Kostenlos für Sie. Bezahlt vom Versorger.

Prüfung, Ergebnis und Angebote kosten Sie nichts. Uns bezahlt der Versorger, mit dem Sie über uns einen Vertrag schließen. Kommt kein Vertrag zustande, schulden Sie uns nichts. Den Antrag beim Zoll stellen nicht wir. Das dürfen wir nicht. Für die Stromsteuerentlastung arbeiten wir mit einem Fachpartner, der den Antrag beim Hauptzollamt stellt.

Frindz ist ein Unternehmen aus Hannover.

Die Frindz GmbH sitzt in der Georgstraße 22 in Hannover. Wir arbeiten für Hausverwaltungen, Gewerbe und Industrie in ganz Deutschland. Wir sind kein Energieversorger und kein Netzbetreiber. Wir liefern keinen Strom und kein Gas. Wir prüfen Rechnungen, vergleichen Angebote und kaufen für Sie ein.

In vielen Energierechnungen und Verträgen steckt Geld, das nie jemand geholt hat: eine Erstattung oder eine Ersparnis. Ob das bei Ihnen so ist, sehen wir uns kostenlos an.

Was Sie vermutlich zuerst fragen.

Was kostet die Prüfung?

Nichts. Prüfung, Ergebnis und Angebote sind für Sie kostenlos. Uns bezahlt der Versorger, wenn über uns ein Vertrag zustande kommt. Kommt keiner zustande, bleibt es bei null.

Muss ich meinen Versorger wechseln?

Nein. Die Prüfung verpflichtet Sie zu nichts. Ob Sie Stromsteuer zurückbekommen, hat mit dem Versorger nichts zu tun. Ob ein Wechsel sich lohnt, ist eine zweite Frage. Die beantworten wir getrennt.

Prüfen Sie auch die Gasrechnung?

Ja. Wir prüfen beide: Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Netzentgelte und Steuern. Und wir holen für beides Angebote ein.

Wer bekommt Stromsteuer zurück?

Betriebe, die etwas herstellen, verarbeiten oder bauen, dazu Bergbau, Energie- und Wasserwerke. Das Gesetz nennt sie Produzierendes Gewerbe. Außerdem die Land- und Forstwirtschaft. Handel, Dienstleistung und Hausverwaltungen in aller Regel nicht. Was bei Ihnen zählt, klären wir in der Erstprüfung.

Wer stellt den Antrag beim Hauptzollamt?

Nicht wir. Ein Fachpartner, der auf Energiesteuern spezialisiert ist. Frindz sammelt die Unterlagen, koordiniert und bleibt Ihr Ansprechpartner. Die Entscheidung trifft das Hauptzollamt.

Was passiert mit meinen Unterlagen?

Sie bleiben bei uns. Ihre Mail liegt in unserem Postfach bei IONOS in Deutschland. Nach der Prüfung löschen wir Mail und Unterlagen, wenn kein Auftrag folgt. Der Fachpartner für die Stromsteuer bekommt sie nur, wenn Sie zustimmen. Ein Versorger bekommt sie nur, wenn Sie ein Angebot freigeben.

Wie schnell melden Sie sich?

In der Regel innerhalb eines Werktags, telefonisch oder per E-Mail, je nachdem, was Sie angegeben haben.

Fangen Sie mit einer Rechnung an.

Daraus ergibt sich alles Weitere. Lohnt sich eine Prüfung? Gibt es Stromsteuer zurück? Wäre ein anderer Vertrag besser? Sie erfahren es, bevor Sie etwas entscheiden müssen.

0511 59 29 69 30

Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr. Georgstraße 22, 30159 Hannover. Oder schreiben Sie an kontakt@frindz.de.

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